AGB für Sprachcaffe München und AGB für die Telc-Prüfung

1. Diese Anmeldung ist für die angegebenen Monate, Wochen oder Stunden verbindlich.

2. Nach Ablauf dieser Zeit brauchen Sie sich nicht neu anzumelden, denn die Verlängerung erfolgt automatisch von Monat zu Monat, sofern keine schriftliche Kündigung bei uns eingegangen ist. Sollten Sie nach dieser Zeit nicht mehr die Absicht haben, am Kurs teilzunehmen, vergessen Sie bitte nicht, zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Bei Intensivkursen oder Einzelunterricht ist keine Kündigung erforderlich. Bei Absagen betragen die Stornokosten:

- bis 30 Tage vor Unterrichtsbeginn: 25 %
- bis 15 Tage vor Unterrichtsbeginn: 50 %, danach 90 % der Kurskosten.

3. Ein Unterrichtsmonat beinhaltet 4 Wochen, in denen der Kurs stattfindet, eine Lektion dauert 45 Minuten. Die Unterrichtsgebühr ist spätestens bei Beginn fällig. Die genannten Preise gelten jeweils pro Person.

4. Wir bemühen uns, Unterrichtsausfall durch Feiertage nach Übereinkunft mit Kursteilnehmern und Sprachlehrer nachzuholen oder intern zu vergüten, wodurch sich der angegebene Zeitraum entsprechend verlängert.

5. Für versäumten Unterricht gibt es keinen Ersatz! Krankheits- und/oder urlaubsbedingte Unterbrechungen bei einem fortlaufenden Kurs (wie z.B. Abendkurs) werden, wenn sie

a) länger als 2 Wochen dauern und
b) der Urlaub 2 Wochen vorher mitgeteilt wird,

wie folgt gutgeschrieben:

bei 3 Ausfällen: 1 Doppel-Lektion; bei 4 Ausfällen: 2 Doppel-Lektionen; bei 5 Ausfällen: 3 Doppel-Lektionen usw.

Der Urlaub oder krankheitsbedingtes Fehlen können allerdings leider nicht mit der Kündigungsfrist verrechnet und höchstens 2 mal im Kalenderjahr berücksichtigt werden.

6. Der bei der Anmeldung gebuchte Gruppenkurs kann nur bei genügender Teilnehmerzahl stattfinden bzw. fortgeführt werden (d.h. 2 Personen in Gruppen à 3 Teilnehmern, 3 Personen in Gruppen à 6, 4 Personen in Gruppen à 8 usw.).

7. Vereinbarte Termine für Einzelunterricht müssen 48 Stunden vorher abgesagt werden!

8. Bildungsurlaub: Bei Beantragung und Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist die Teilnahme am Sprachunterricht verbindlich. Abwesenheitszeiten sind der Schulleitung und dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Umbuchungen (Termin, Kurs, Sprache), und / oder Absagen müssen umgehend und schriftlich erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitgeber den gewünschten Bildungsurlaubstermin nicht akzeptiert. In diesem Fall bitten wir Sie darum, uns die entsprechende Mitteilung des Arbeitgebers vorzulegen. Bis zu 2 Umbuchungen werden kostenfrei vorgenommen, für jede weitere Änderung müssen wir leider 30,- EUR in Rechnung stellen!

9. Die Parteien vereinbaren, sich gegenseitig keine festen oder freiberuflichen Mitarbeiter unmittelbar oder auch nur mittelbar abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei einer Verletzung des Abwerbeverbots verpflichtet die sich vertragswidrig verhaltende Partei zur Bezahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von bis zu 10.000 EUR.

10. Hinweis im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie: Sprachcaffe behält sich vor, als Präsenz-Kurse gebuchte Sprachkurse gegebenenfalls bei Verschlechtrung der Corona-Situation als Online-Kurse zu veranstalten. Rückzahlungsforderungen des Kurspreises durch die Teilnehmer werden deshalb nicht akzeptiert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telc-Prüfungen am Sprachcaffe München

1. Hinweise zur Anmeldung

Nach der Anmeldung muss die Prüfungsgebühr innerhalb von 7 Tagen auf das Konto des Sprachcaffe München überwiesen werden. Erst dann ist die Anmeldung verbindlich. Die Anmeldung muss spätestens 14 Tage vor der Prüfung erfolgen. Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur möglich, wenn stattdessen ein Ersatzteilnehmer gefunden wird, der den Prüfungstermin wahrnehmen kann. Für die Ummeldung wird eine Gebühr von 60,00 € erhoben. Eine Rückerstattung bei Nichterscheinen zur Prüfung ist nicht möglich. Kann die Prüfung krankheitsbedingt nicht wahgenommen werden, kann eine Rückerstattung nur erfolgen, wenn spätestens am Prüfungstag ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Für die Stornierung wird eine Gebühr von 90,00€ erhoben. Der Restbetrag wird entweder auf das Konto zurückerstattet und kann mit der nächsten Prüfungsanmeldung verrechnet werden.

2. Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr muss innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung in voller Höhe auf dem Konto des Sprachcaffe München eingegangen sein.

3. Einladung zur Prüfung

Etwa 7 Tage vor dem Prüfungstermin erhalten Sie per E-Mail eine Einladung zur Prüfung unter Angabe des Ortes und des Beginns der Prüfung. Falls Sie diese nicht erhalten, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.

4. Teilnahmebedingungen, Gerichtsstand

Mit der Anmeldung zur Prüfung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung an. Auf den Vertrag wird deutsches Recht angewendet. Gerichtsstand ist München.